69 % der Mütter und 48 % der Väter berichten von negativen Erfahrungen beim Wiedereinstieg. Die Antidiskriminierungsbeauftragte fordert einen besseren gesetzlichen Schutz.
01Zusammenfassung
- 01Julie K. (22) wurde nach der Elternzeit ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den sie schließlich unterschrieb.
- 0269 % der befragten Mütter und 48 % der befragten Väter berichten von mindestens einer negativen Erfahrung im Job nach der Elternzeit.
- 03Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit; danach gelten nur die allgemeinen Kündigungsschutzregeln.
- 04Die Bundesbeauftragte Ferda Ataman fordert, Elternschaft als eigenes Diskriminierungsmerkmal im AGG aufzunehmen.
- 05Eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
02Warum es wichtig ist
Viele Eltern erleben nach der Elternzeit Benachteiligungen wie Kündigung oder fehlende Teilzeitoptionen. Ein besserer gesetzlicher Schutz könnte die berufliche Gleichstellung von Müttern und Vätern stärken.
Die Antworten werden von einer KI aus der Zusammenfassung der Meldung erstellt; sie sind keine Anlage-, Gesundheits- oder Rechtsberatung.





